06.12.2021

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 15.12.2021, 15 Uhr

Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung in der ab 24.11.2021 gültigen Fassung dürfen an Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien nur nachweislich geimpfte, genesene oder negativ auf das Corona-Virus getestete Personen teilnehmen (3G-Regelung).

Es wird darüber informiert, dass der Ältestenrat in seiner Sitzung am 24.11.2021 aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation darüber hinausgehend abgestimmt hat, dass alle teilnehmenden Personen an einer Gremium-Sitzung, auch immunisierte, zur Sitzungsteilnahme einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen sollen (i.d.R. ein nach der Corona-Test- und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests).

Zu den Ausschuss-Sitzungen sind entsprechende Testnachweise mitzubringen.

Aktuelle News News-Archiv